Videoüberwachung kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zum Schutz von Eigentum und des Hausrechtes hilfreich sein. Beim Einsatz von Videoüberwachung ist wichtig Gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Danach ist es grundsätzlich zulässig:
- Eine Überwachungskamera auf dem Grundstück an beliebiger Stelle anzubringen, denn dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier nur vertraute Personen auf.
- Videoüberwachung auf einem Firmengelände ist nicht verboten, denn Videoüberwachung ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn sie Unternehmen dabei hilft, ihre Interessen zu wahren
– im Büro wie auch auf dem Betriebsgelände. Dazu zählt etwa der Schutz des Eigentums oder auch des Hausrechtes.
Zu beachten ist:
- jede Person genießt per Gesetz ein Persönlichkeitsrecht, welches sie vor Überwachung schützt.
- Dieses Recht kann durch Anbringung eines Schildes, welches beim Betreten des videoüberwachten Grundstückes sichtbar ist, gewahrt werden.